Verkehrsrecht

Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Michael Schärf

Das Verkehrsrecht ist ebenso wie das Sportrecht ein komplexes Rechtsgebiet, das sich aus verschiedenen Normen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Die Teilnahme am Straßenverkehr birgt zahlreiche Risiken in sich.

Das Verkehrszivilrecht findet seine Anwendung, wenn es um die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall geht. Als Rechtsreferendar absolvierte ich eine 6-monatige Ausbildung in der Abteilung für zivilrechtliche Verkehrssachen beim Amtsgericht Mitte. Diesem Gericht ist die Zuständigkeit für alle zivilrechtlichen Verkehrssachen in Berlin zugewiesen. Die damit erworbene Einsicht in die Denk- und Arbeitsweise eines Verkehrsrichters dient unter anderem meiner heutigen anwaltlichen Tätigkeit zur Durchsetzung bzw. Abwehr verkehrszivilrechtlicher Ansprüche.

Für Sie führe ich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Schadensregulierung gegenüber dem Verursacher oder dessen Versicherung durch. Damit stehe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zur Seite. Mein Büro übernimmt für Sie die vollständige und zeitaufwendige Arbeit, die mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung erforderlich ist.

Gern bin ich Ihnen insbesondere in den folgenden Gebieten behilflich:

Verkehrszivilrecht

Verkehrsstraf– und Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Bußgeld
  • Fahrverbot
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § ´315 c StGB
  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

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