Sportrecht

Das Sportrecht überschneidet sich mit mehreren Rechtsgebieten. Es beinhaltet Komponenten z.B. des Vereinsrechts, des Verbandsrechts, des Arbeitsrechts, des Verwaltungsrechts, des Steuerrechts, des Versicherungsrechts und natürlich des Schadensersatzrechts. Aufgrund der Komplexität lässt es sich nicht in einer Kodifikation erfassen.

Geprägt durch den früheren eigenen Leistungssport (Rudern) ist mir bewusst, dass dieses lebendige Rechtsgebiet u.a. von Emotionen, Niederlagen und Erfolgen geprägt ist. Auch im Sport gewinnt nicht immer der Bessere, jedoch kann auf juristischer Ebene eine gewisse „Waffengleichheit“ geschaffen werden.

Auf dem Gebiet des Sportrechts bin ich bereits mandatiert worden von in- als auch ausländischen Fußballvereinen (1. und 2. Liga). Nicht selten kommt es bei Transfervereinbarungen zwischen den Beteiligten zu Streitigkeiten, die ein Anrufen der FIFA erforderlich machen. Vorteile meiner Inanspruchnahme gegenüber größeren Kanzleien sind die Kostentransparenz sowie ein günstigeres Preis- Leistungsverhältnis.

Ich helfe Ihnen bei:

  • Beratung bei Vertragsanbahnung für Verträge zwischen Athlet und dessen Vertragspartner
  • Suspendierung und Starterlaubnis
  • Einräumung von Benutzungszeiten bei öffentlichen Einrichtungen (Vereine)
  • Durchsetzung bzw. Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche
  • Fitnessstudioverträge
  • Verfahren vor der FIFA

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