Kosten

Rechtsanwälte sind in jeder Hinsicht verpflichtet, den für ihre Mandanten sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg aufzuzeigen. Damit Sie Kostensicherheit haben, benenne ich Ihnen bereits im ersten Gespräch die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen.

Bei der gerichtlichen Vertretung richten sich die Gebühren eines jeden Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Vergütungsvereinbarung unterhalb der gesetzlichen Gebühren ist hier nicht zulässig.

Im außergerichtlichen Bereich können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, wobei ich immer an einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung für meine Mandanten interessiert bin. Bei der Bemessung des Honorars werden Gegenstandswert, Schwierigkeit und Aufwand herangezogen. Wird keine Gebührenvereinbarung getroffen, richten sich die Gebühren nach dem RVG.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich routinemäßig den gesamten Schriftverkehr und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung.

Unter Umständen sind die Kosten meiner Inanspruchnahme aber auch von der Gegenseite zu übernehmen (z.B. bei der Geltendmachung von Schadensersatz sowie bei Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen). Dies kann ich Ihnen bereits im ersten Beratungsgespräch mitteilen.

Daneben besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. Ein Antragsformular für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Hinweisen und Erläuterungen finden Sie hier.

Möchten Sie einfach „nur“ wissen, welche Kosten und Gebühren im Falle eines Falles auf Sie zukommen? Bitte kontaktieren Sie mich!

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